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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

DURA-Bauelemente GmbH
Stand: Januar 2026


§ 1 Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der DURA-Bauelemente GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

(3) Maßgeblich ist ausschließlich der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB.


§ 3 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

(4) Abschlagszahlungen können entsprechend dem Projektfortschritt verlangt werden.


§ 4 Lieferung und Montage

(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.

(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.

(3) Die Anlieferung erfolgt bis zur vereinbarten Stelle. Das Abladen obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.


§ 5 Gefahrübergang und Abnahme

(1) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder den Transporteur über.

(2) Erfolgt eine Montage, gilt die Leistung nach Fertigstellung und Nutzung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt werden.


§ 6 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung bzw. Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(4) Wartungspflicht: Fenster, Türen, Tore und Markisen müssen regelmäßig fachgerecht gewartet werden. Bei unterlassener Wartung können Gewährleistungsansprüche entfallen.


§ 7 Maßanfertigungen und Ausschluss des Rücktritts / Widerrufs

(1) Bei individuell angefertigten Produkten (insbesondere Fenster, Türen, Wintergärten, Terrassendächer und Sonderanfertigungen nach Maß) besteht kein Widerrufsrecht.

(2) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nach Produktionsfreigabe ausgeschlossen, da die Ware speziell nach Kundenvorgaben gefertigt wird und nicht anderweitig veräußert werden kann.

(3) Änderungen oder Stornierungen sind nur bis zur verbindlichen Produktionsfreigabe möglich und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(4) Im Falle einer dennoch gewünschten Stornierung nach Produktionsbeginn ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin entstandenen Kosten vollständig in Rechnung zu stellen.


§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.


§ 10 Gerichtsstand und Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Unternehmens.


§ 11 Unternehmensangaben

DURA-Bauelemente GmbH
Eduard-Schott-Straße 3
38871 Ilsenburg

Telefon: 03945 2804813

Registergericht: Amtsgericht Stendal
Registernummer: HRB 112231

Umsatzsteuer-ID: DE205607158

Zuständige Kammer: IHK Magdeburg

Geschäftsführung: Sylvia Kolbe